Unter einem Freizeitpark versteht man alle für die Allgemeinheit geschaffenen Angebote von mehrerenkünstlichen oder natürlichen Freizeitelementen, die in abgegrenzten Flächen oder Räumen, zu einer verwaltungs-und vermarktungsrechtlich organisatorischen Einheit zusammengefasst sind und den Menschen bei derGestaltung ihrer
individuellen Freizeit aktives Handeln und Empfinden abfordern.
https://youtu.be/4zAYuWsXbhg