01.07.2016 Freizeitpark


Unter einem Freizeitpark versteht man alle für die Allgemeinheit geschaffenen Angebote von mehrerenkünstlichen oder natürlichen Freizeitelementendie in abgegrenzten Flächen oder Räumenzu einer verwaltungs-und vermarktungsrechtlich organisatorischen Einheit zusammengefasst sind und den Menschen bei derGestaltung ihrer 
individuellen Freizeit aktives Handeln und Empfinden abfordern.

https://youtu.be/4zAYuWsXbhg